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Glückauf! Das „Singen des Steigerlieds“ ist Immaterielles Kulturerbe

By 16. März 2023Juni 28th, 2023No Comments

Die Kulturminister der Länder haben am 15. März 2023 das „Singen des Steigerlieds“ ins Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

Gewürdigt wird hierdurch der „identitätsstiftende und gemeinschaftsbildende Charakter“ des Liedes, dass, so die Begründung der Expertenkommission, „in nahezu allen aktiven und ehemaligen Bergbauregionen Deutschlands sowie auch von Gruppen außerhalb dieser Region gesungen wird. Hervorzuheben ist hierbei das Engagement der Trägergemeinschaft rund um den Erhalt der Kulturform.“

Nachdem bereits im Jahr 2020 die klangvolle Tradition ins Inventar des Immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen eingetragen worden war, wurde vergangenes Jahr, ebenfalls in Nordrhein-Westfalen, der Antrag auf Eintragung ins Bundesweite Verzeichnis vom Ruhrkohle-Chor gestellt.

Die Erarbeitung des Antrags wurde von der RAG-Stiftung unterstützt und durch KULTUREXPERTEN begleitet. Der Antrag wurde vom Bundesverband der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine sowie allen Landesverbänden aktiv befürwortet und durch ergänzte Statements und Bilder bereichert.

All jenen, die das Steigerlied auf den Lippen als Sänger oder in den Fingern als Teil des Klangkörpers haben und in den Herzen als Mensch, der Menschen verbunden ist, tragen, sagen wir:

Herzlichen Glückwunsch und wünschen Glückauf!